Mitteilungen in Zivilsachen
- Mitteilungen in Zivilsachen
Mitteilungen in Zivilsachen,
Abkürzung
MiZi, Zivilprozessrecht: durch bundeseinheitliche
Anordnung vom 1. 10. 1967 mit landesrechtlichen Ergänzungen geregelte Verpflichtung von Behörden der Zivilgerichtsbarkeit zu Mitteilungen an andere Behörden oder sonstige Stellen über bestimmte zivilprozessuale Vorgänge von öffentlichem
Interesse, die zu weiteren Maßnahmen (z. B. des Jugendamtes) Anlass geben können.
Universal-Lexikon.
2012.
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